Typen der elektronischen Signatur
In den letzten Monaten wird die elektronische Signatur auf Belegen vermehrt genutzt. Für Unsicherheit sorgen immer noch die verschiedenen Typen der Signatur.
Die eIDAS-Verordnung regelt die Anforderungen an elektronische Signaturen EU-Weit und kennt folgende Typen:
- Elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
In der Praxis handelt es sich bei einer elektronischen Signatur um eine auf einem SmartPhone-Display aufgebrachte Unterschrift z.B. Bestätigung für den Erhalt eines Pakets.
Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur werden “Signaturerstellungsdaten” verwenden. Hier ist eine nachträgliche Veränderung der Daten sichergestellt. In der Praxis werden asymmetrische Verschlüsselungsverfahren dafür eingesetzt. Hier kann aber die Identität des Schlüsselbesitzer noch nicht verifiziert werden.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) handelt es sich um eine streng regulierte Form der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Hier sind Vertrauensdienstanbieter notwendig, die von den Behörden überwacht werden.
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